Sterbegeldversicherung
Das Prinzip einer Sterbegeldversicherung ist relativ einfach. Bei einer Beerdigung kommen hohe Kosten auf die Hinterbliebenen zu. Leider wird von den gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr gezahlt. Das bedeutet, dass das Risiko der Beerdigungskosten vollständig bei der Familie des Verstorbenen liegt. Wenn keine Rücklagen vorhanden sind, kann das ein Verschlechtern der finanziellen Situation bedeuten. Um dies zu vermeiden, wird von den meisten Menschen, die ein Bestattungsvorsorge wünschen, eine Sterbegeldversicherung beantrag.
Man schließt bei der Sterbegeldversicherung eine Versicherungssumme ab, die beim Todesfall der versicherten Person an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme ist garantiert und zwar von Beginn des Vertrages an. Zu der garantieren Leistung kommen im Laufe der Jahre noch eine Überschussbeteiligung hinzu, falls eine solche erwirtschaftet wird. Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person sofort ausgezahlt. In der Regel ist eine Versicherungssumme zwischen 2 500 Euro und 20 000 Euro wählbar.
Die Versicherung kann entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder sogar mit einem Einmalzahlbetrag bedient werden. Das Ende der Beitragszahlung ist bei vielen Gesellschaften das 85te Lebensjahr. Die Laufzeit der Beitragszahlungsdauer ist also von vorneherein begrenzt. Sollte die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt noch leben, wird die Sterbegeldversicherung beitragsfrei weitergeführt.
Die Sterbegeldversicherung gibt es in zwei verschiedenen Formen. Die Versicherungsgesellschaften bieten eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit und Sterbegeldversicherung mit Wartezeit an.
Wenn die versicherte Person eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit haben möchte, muss sie beim Antrag auf eine Sterbegeldversicherung Gesundheitsfragen beantworten. Wenn diese von der Versicherung wollwollend akzeptiert wurden, hat der Kunde vom Beginn an, einen vollständigen Anspruch auf die beantragte Versicherungssumme.
Bei der Monuta Versicherung müssen nur zwei Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die GE-BE-IN bestätigt der Kunde gesund zu sein und zwar in dem Sinne, dass keine aus medizinischer Sicht lebensbedrohliche Krankheit vorliegt, die dem Kunden beim Zeitpunkt der Antragstellung bekannt war.
Bei der Sterbegeldversicherung mit Wartezeit sieht das ein wenig anders aus. Hier haben die verschiedenen Sterbegeldversicherungen auch unterschiedliche Modelle, was die Wartezeit angeht. Die Monuta Versicherung zahlt bei einem Todesfall während der ersten 2 Jahre 80 % der Beiträge unverzinst zurück. Nach den zwei Jahren wird an den oder die Bezugsberechtigten die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Die Beitragszahlung kann hier zwischen dem 65ten oder 85ten Lebensjahr gewählt. Entscheidend ist hier das Eintrittsalter der versicherten Person und die gewünschte Versicherungssumme. Besonderheiten gibt es bei der Monuta Versicherung auch. Eine Besonderheit stellt die kostenlose Mitversicherung aller minderjährigen Kinder im Ausland dar.
Auch die VPV, also die allgemeine Versicherungs-AG, arbeitet mit einer Wartezeit. Die garantierte Leistung bei Tod im ersten Jahr der beantragten Sterbegeldversicherung ist Rückgewährung der eingezahlten Beiträge. Im zweiten Jahr ist die garantierte Leistung 60 % der Versicherungssumme und im dritten Jahr der Sterbegeldversicherung wird die komplette Versicherungssumme, im Falle des Todes der versicherten Person, an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Auch hier kann bei der Beitragszahlung zwischen dem 65ten und 85ten Lebensjahr gewählt werden.
Die InterRisk Lebensversicherungs-AG zahlt während den ersten 36 Monaten nur die Beiträge, im Falle des Ablebens der versicherten Person, zurück. Ab dem 37ten Monat besteht ein Anspruch auf die volle Versicherungssumme. Die Ideal Versicherung AG wiederum verspricht eine Beitragsrückgewähr während der ersten 9 Monate. Bei einem Todesfall zwischen dem 10ten und 12ten Monat wird 25 % er Versicherungssumme ausgezahlt. Geschieht das Ableben zwischen dem 13ten und 15 Monat, dann werden 50 % der Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. 75 % der Versicherungssumme werden bei einem Todesfall zwischen dem 16ten und 18ten Monat überwiesen. Ab dem 19ten Monat besteht ein Anspruch auf die volle Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung.
Auch bei der Ideal Versicherung AG kann man bei der Zahlung der Beiträge zwischen dem 65ten oder 85ten Lebensjahr wählen. Was alle beschriebenen Sterbegeldversicherungen gemeinsam haben, ist die vollständige Leistung der Versicherungssumme bei Unfalltod ab dem ersten Tag. Einige Sterbegeldversicherungen zahlen in einem solchem Fall sogar die doppelte Versicherungssumme. Wie man sieht, gibt es also auch den Sterbegeldversicherungen deutliche Unterschiede, was die Leistungen angeht. Mit diesem konkreten Hintergrundwissen werden Sie bei einem Sterbegeldversicherung Vergleich die optimale Absicherung für die Bestattungskosten finden und abschließen können.