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Risikolebensversicherung

Der Tod ist kein gern gesehener Zeitgenosse. Leider bricht er jeden Tag über Familien herein. Tod durch einen Autounfall oder einen Herzinfarkt stehen an der Tagesordnung. Grosses Leid bringt das Ableben einer geliebten Person den Hinterbliebenen und leider kommen zu diesem Leiden auch noch finanzielle Probleme und Schwierigkeiten hinzu. Gegen das menschliche Leiden hilft nur die Zeit, gegen die finanziellen Probleme kann man sich aber mit der Risikolebensversicherung absichern. Diese preiswerte Absicherung gegen mögliche finanzielle Probleme sollte zumindest jeder Familienvater besitzen.

Die Risikolebensversicherung kann sinnvoll vorsorgen und der Familie Ihre Existenz sichern, wenn der Hauptverantwortliche für das Gehalt verstirbt. Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme aus. Die Auszahlung erfolgt steuerfrei. Eine Kapitallebensversicherung ist für eine solche Absicherung nicht sinnvoll, da die Beiträge im Monat zu hoch sind und für den Beitrag eine zu geringe Versicherungssumme zur Verfügung steht. Bei der Risikolebensversicherung können sich auch Partner gegenseitig absichern.

Mit einem relativ kleinen monatlichen Beitrag ist man dann gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten oder Unfällen gewappnet. Wenn man sich ausrechnen will, wie hoch die abgeschlossene Versicherungssumme sein soll, muss man sich Gedanken, um den monatlichen Betrag machen, den man für den Versicherungsfall benötigt.

Nach einen Rechenbeispiel benötigt eine Familie 1 000 Euro im Monat bei Wegfall des Haupternährers. Um diese Summe für 20 Jahre abzusichern, muss eine Versicherungssumme von rund 200 000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz, der die 200 000 Euro in diesem Beispiel verzinst, beträgt 3 %. Viele Risikolebensversicherungen bieten auch eine doppelte Auszahlung bei Unfalltod an. Steigt dadurch der Beitrag merklich, sollte man von diesem Zusatzbaustein die Finger lassen.

Die Risikolebensversicherung hat in der Regel deshalb einen so günstigen Beitrag, weil hier, im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, kein Sparvorgang beinhaltet ist, der hohe Kosten in der Verwaltung mit sich zieht. Auch die Provisionen und Gebühren sind bei diesem Produkt wesentlich niedriger als bei den bekannten Altersvorsorgeprodukten.

Bei der Risikolebensversicherung tauchen 2 Beiträge auf. Als erstes wird die sogenannte Bruttoprämie genannt. Da die Versicherungsgesellschaften mit einem sogenannten Puffer, wegen der Kalkulation der Sterberate, arbeiten und Überschüsse erarbeiten, müssen diese Überschussanteile zum größten Teil an die Kunden weitergegeben werden. Der Zahlbeitrag ist dann also der Bruttobeitrag abzüglich des Verrechnungsüberschussanteils.

Die Risikolebensversicherung ist in den Augen der Verbraucherschützer, im Gegensatz zu manch anderer Versicherung, als unbedingt für junge Familien zu sehen. Denn gerade junge Familien haben viele Pläne und Träume, die sie in mittelfristiger Zukunft umsetzen wollen. Passiert in einer solchen Phase dieser schmerzliche Fall eines Todes, dann kippen viele Pläne (Ausbildung der Kinder, Hausfinanzierung und andere) und die Familie fällt in ein finanzielles Loch, aus dem es in den meisten Fällen keinen Ausweg gibt. Bei einer Hausfinanzierung geben viele Banken den Abschluss einer Risikolebensversicherung auch als Voraussetzung mit.

Wenn es der Fall sein kann, dass veränderte Umstände im Leben eintreten können, dann sollte die Risikolebensversicherung auf jeden Fall eine Nachversicherungsgarantie in Ihren Leistungen haben. Bei der Nachversicherungsgarantie kann der Versicherungsnehmer, unter bestimmten Umständen, die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Bestimmte Umstände wären das Absolvieren eines Meistertitels, die Geburt eines Kindes, ein Hauskauf und andere Gründe.

Damit man aber eine günstige Risikolebensversicherung auch bekommt, muss man Fragen zur Gesundheit beantworten im Antrag beantworten. Erst nach dem die Versicherung den Antrag grünes Licht gibt und die Police ausstellt, hat die versicherte Person Versicherungsschutz. Hier kann es auch dazu kommen, dass die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer einen Risikozuschlag, wegen vorhandenem Krankheitsbild,  auf die beantragte Risikolebensversicherung aufschlägt. Viele Risikolebensversicherungen lassen sich bestimmte Krankheiten, wie Bluthochdruck etc., mit einem höheren Beitrag bezahlen. Die Versicherungsgesellschaft entscheidet auf Grund der Gesundheitsangaben, ob Sie den Kunden versichert, einen Zuschlag verlangt oder den Versicherungsschutz versagt. Die versicherte Person muss auf jeden Fall die Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß beantworten, sonst kann rückwirkend der Versicherungsschutz gekündigt werden.

Entscheidend für die Höhe des Beitrages, außer der Gesundheitsprüfung, sind noch die Höhe der Versicherungssumme, die Laufzeit der Risikolebensversicherung und das Eintrittsalter und das Geschlecht. Nicht falsch machen kann man, wenn man im Internet einen Risikolebensversicherung Vergleich berechnet. Hier kann man den Versicherungsschutz beim Testsieger auch gleich online beantragen.